Der Schulvorstand am Gymnasium Neustadt a. Rbge.

Wie an jeder Niedersächsischen Schule so ist auch am Gymnasium Neustadt a. Rbge. der Schulvorstand das höchste Entscheidungsgremium. Aufgrund der Anzahl der Lehrkräfte besteht der Schulvorstand gemäß § 38b des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) aus 16 Mitgliedern. Jeweils 4 Eltern- sowie Schülervertreter werden unterstützt von 8 Vertretern des Kollegiums, von denen der Schulleiter gesetzt ist. Alle anderen Mitglieder werden durch den Schulelternrat, den Schülerrrat bzw. die Gesamtkonferenz gewählt. Darüber hinaus hat der Schulvorstand von der Möglichkeit des § 38b Abs. 8 Gebrauch gemacht und den stellvertretenden Schulleiter des Gymnasiums, Herrn StD Herholz, als beratendes Mitglied in den Schulvorstand berufen.

Gemäß § 38a Abs. 3 NSchG entscheidet der Schulvorstand über

  1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  3. [ ... ]
  4. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer Ganztagsschule (§ 23 Abs. 1 Satz 1) oder eines Ganztagsschulzugs (§ 23 Abs. 5 Satz 1),
  5. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
  6. [ ... ]
  7. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),
  8. die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),
  9. [ ... ]
  10. die Ausgestaltung der Stundentafel,
  11. Schulpartnerschaften,
  12. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
  13. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22),
  14. Vorschläge der berufsbildenden Schulen an den Schulträger für Anträge auf Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen sowie
  15. Grundsätze für
    a) [ ... ]
    b) die Durchführung von Projektwochen,
    c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
    d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.

In Absatz 4 heißt es weiterhin:

Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

Nach oben

Der Schulvorstand - Legislatur - 2021/2022 - 2022/2023

Der Schulvorstand setzt sich derzeit wie folgt zusammen: 

ABI Zukunft Messe

Kontakt

Gern möchten wir den Kontakt zu Ihnen, liebe Eltern, und euch, liebe Schülerinnen und Schüler pflegen und weiter ausbauen. Das gilt natürlich auch für alle Gäste unserer Homepage.

Rufen Sie uns gern unter 05032 / 9814-0 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – egal, welches Anliegen Sie haben.

Unser Sekretariat ist von Montag bis Freitag jeweils von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr besetzt.
Frau Reinhart und Frau Mahlmann freuen sich, Ihre Anfragen entgegenzunehmen und Ihnen weiterhelfen zu können.

Adresse

Gymnasium Neustadt am Rübenberge

Gaußstraße 14
31535 Neustadt a. Rbge.
Telefon:     05032 – 9814 0
Telefax:     05032 – 9814 34
E-Mail:       sekr@gymnasium-neustadt.de
Website:    www.gymnasium-neustadt.de