Neues Masernschutzgesetz in Kraft getreten

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
seit dem 1. März 2020 ist das neue Masernschutzgesetz in Kraft getreten.

Das Gymnasium Neustadt a. Rbge. ist - wie alle allgemeinbildenden Schulen - aufgrund dieses Gesetzes gehalten, den Impfstatus seiner Schülerinnen und Schüler in Sachen Masernimpfung zu erfassen. Dies betrifft auch jene Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2020/21 neu am Gymnasium Neustadt angemeldet werden.

Da es sich bei dem Nachweis um eine Bringeschuld handelt, wie wir es auch im hier abrufbaren Elternbrief dargelegt haben, bitte wir alle Eltern und Schüler herzlich um aktive Unterstützung in dieser Sache.

Zwei Wege stehen diesbezüglich momentan zu Verfügung:

Für die Erbringung des Nachweises hat der Gesetzgeber eine - inzwischen verlängerte - Frist bis zum 31. Juli 2022 vorgesehen.

Auch das vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt verfasste Merkblatt für Kindergemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) können Sie hier im pdf-Format herunterladen.

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Kontakt

Gern möchten wir den Kontakt zu Ihnen, liebe Eltern, und euch, liebe Schülerinnen und Schüler pflegen und weiter ausbauen. Das gilt natürlich auch für alle Gäste unserer Homepage.

Rufen Sie uns gern unter 05032 / 9814-0 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – egal, welches Anliegen Sie haben.

Unser Sekretariat ist von Montag bis Freitag jeweils von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr besetzt.
Frau Reinhart und Frau Mahlmann freuen sich, Ihre Anfragen entgegenzunehmen und Ihnen weiterhelfen zu können.

Adresse

Gymnasium Neustadt am Rübenberge

Gaußstraße 14
31535 Neustadt a. Rbge.
Telefon:     05032 – 9814 0
Telefax:     05032 – 9814 34
E-Mail:       sekr@gymnasium-neustadt.de
Website:    www.gymnasium-neustadt.de