Informationen zur Corona-Pandemie

Wichtige Hinweise zur Corona-Pandemie und zur Organisation des Unterrichts

Mit Inkrafttreten der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 und deren Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 24. August 2021 beginnt auch für das Gymnasium Neustadt das Schuljahr 2021/22 im Szenario A. Ein Szenarienwechsel ist nicht vorgesehen, allerdings kann vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt werden, wenn sich dort ein Infektionsgeschehen entwickelt.

Ganz allgemein gilt, dass mit Inkrafttreten dieser neuen Verordnung nicht mehr nur die 7-Tagesinzidenz pro 100000 Einwohner Grundlage für die Festlegung verschiedener Warnstufen (Warnstufen 1 bis 3) ist. Für die Festlegung einer Warnstufe für die Stadt Neustadt a. Rbge. ist auch weiterhin eine öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung der Region Hannover maßgeblich. Informationen über die jeweils geltenden Warnstufen veröffentlicht das Land Niedersachsen auf seiner Internetseite, dieser Link führt direkt auf die entsprechende Seite mit der "Corona Warnampel".

Weitere Informationen zur Organisation des Unterrichts am Gymnasium Neustadt werden - wie auch in der Vergangenheit - schulintern auf elektronischem Weg weitergegeben und können den aktuellen Ministerbriefen (siehe weiter unten) entnommen werden.

Digitale Endgeräte im Kontext pandemiebedingten Distanzunterrichts:

Das Jobcenter Region Hannover übernimmt rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 die Kosten für Computer und Tablets, wenn diese für den pandemiebedingten Distanz-Unterricht notwendig sind.

Eine Kostenübernahme ist jedoch nur möglich, wenn Grundsicherungsleistungen (Arbeitslosengeld II) vom Jobcenter bezogen werden.

Beziehen die Familien aktuell keine Leistungen vom Jobcenter, können sich diese beim Jobcenter telefonisch melden. Dort wird dann geklärt, ob ein Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter besteht, ggf. wird auch Hilfe bei der Antragstellung angeboten. Auf dem Antragsvordruck muss die Schule bestätigen, dass Computer oder Tablets nicht ausgeliehen werden können und dass die Geräte für den pandemiebedingten Distanzunterreicht notwendig sind. Zudem kann auch die Kostenübernahme für Tablets und Computer in der Pandemiezeit neu geprüft werden.

Fragen der Eltern hierzu beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Region Hannover gern auch unter der Rufnummer 0511 6559 2299.

Ein Flyer des Jobcenters der Region Hannover und das Antragsformular stehen hier zum Download zur Verfügung:

Ferner können über unser Sekretariat derzeit noch 5 Tablets an jene Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden, die auch von der Schulbuchausleihe befreit sind. Hierzu wird ein Ausleihvertrag zwischen dem Elternhaus und der Stadt Neustadt a. Rbge. geschlossen, die die Geräte aus Landesmitteln angeschafft hat.

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Weitere Hinweise zur Coronavirusinfektion

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
in diesem Abschnitt haben wir einige Informationen zum Coronavirus sowie zur schulischen Arbeit während der Pandemie-Zeit für Sie und euch zusammengestellt:

  

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Erlasse, Verfügungen, Informationen und Mitteilungen aus dem Kultusministerium und dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover

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ABI Zukunft Messe

Kontakt

Gern möchten wir den Kontakt zu Ihnen, liebe Eltern, und euch, liebe Schülerinnen und Schüler pflegen und weiter ausbauen. Das gilt natürlich auch für alle Gäste unserer Homepage.

Rufen Sie uns gern unter 05032 / 9814-0 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – egal, welches Anliegen Sie haben.

Unser Sekretariat ist von Montag bis Freitag jeweils von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr besetzt.
Frau Reinhart und Frau Mahlmann freuen sich, Ihre Anfragen entgegenzunehmen und Ihnen weiterhelfen zu können.

Adresse

Gymnasium Neustadt am Rübenberge

Gaußstraße 14
31535 Neustadt a. Rbge.
Telefon:     05032 – 9814 0
Telefax:     05032 – 9814 34
E-Mail:       sekr@gymnasium-neustadt.de
Website:    www.gymnasium-neustadt.de