Smartwatches im Schulalltag

Die Niedersächsische Landesschulbehörde machte auf ihrer Internetseite bereits Anfang 2018 darauf aufmerksam, dass manche Modelle der offenbar sehr beliebten Smartwatches versteckte Mikrofone enthalten, "die es ermöglichen sämtliche Geräusche in der Umgebung der Smartwatch, insbesondere Gespräche aufzuzeichnen." Wörtlich heißt es weiter: "Die Aufnahmen können entweder direkt auf der Smartwatch gespeichert werden oder durch Nutzung einer eingebauten Mobilfunkkarte direkt an ein Handy der Erziehungsberechtigten übertragen werden.
Es liegt auf der Hand, dass heimliche Aufnahmen des im Unterricht und in den Pausen gesprochenen Wortes  rechtswidrig und daher nicht akzeptabel sind. Die Schule muss das Kollegium und die anderen Schülerinnen und Schüler vor solchen heimlichen Aufnahmen schützen. Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur unterstützt die Schulen beim Vorgehen gegen heimliche Aufnahmen durch Smartwatches. Am 17.11.2017 hat die Bundesnetzagentur den Verkauf derartiger Uhren verboten, weil es sich dabei um verbotene Abhörgeräte handelt. Personen, die solche Uhren bereits erworben haben, werden durch die Bundesnetzagentur aufgefordert, diese zu vernichten und einen Vernichtungsnachweis dazu aufzubewahren."

https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schulorganisation/datenschutz/smartwatches-im-schulalltag-eine-datenschutzrechtliche-herausforderung-1
aufgerufen am 07.03.2019, 08:30 Uhr

Ein Verbraucherinformationsblatt der Bundesnetzagentur zu diesem Thema steht hier zum Download zur Verfügung.

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