Die Schulordnung
PRÄAMBEL
Diese Schulordnung will mit den folgenden Grundsätzen dem Leben und Arbeiten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte an dieser Schule einen Rahmen geben, der für jeden Einzelnen die Rechte und Pflichten umfasst, die ein geregeltes, demokratisches Zusammenleben ermöglichen. Ergänzend zum Elternhaus soll dabei die Einsicht vermittelt werden, dass jeder die Grundrechte des anderen achten und dessen religiöse und kulturelle Werte respektieren muss.
Entsprechend den für alle Schulen verbindlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind am Gymnasium Neustadt folgende Grundsätze zu beachten, die sinngemäß auch für alle außerhalb des Schulgrundstückes stattfindenden Schulveranstaltungen gelten:
Abschnitt 1 – Schulgelände und -gebäude
1. Das Schulgelände des Gymnasiums Neustadt umfasst alle Bereiche, auf denen sich Schulgebäude befinden, der Schulhof, der Bereich zwischen dem Haupthaus und den Containerklassenräumen bis zum Dietrich-Redeker-Weg, die Eingangsbereiche der Sporthalle sowie die beiden Parkplätze neben bzw. vor der Sporthalle. Nicht das gesamte Schulgelände steht als Pausenaufenthaltsbereich zur Verfügung.
2. Der Unterricht ist nach folgendem Plan geregelt:
1. Std. 750 Uhr bis 835 Uhr 6. Std. 1225 Uhr bis 1310Uhr
2. Std. 840 Uhr bis 925 Uhr 7. Std. 1315 Uhr bis 1400 Uhr
3. Std. 940 Uhr bis 1025 Uhr 8. Std. 1400 Uhr bis 1445 Uhr
4. Std. 1030 Uhr bis 1115 Uhr 9. Std. 1445 Uhr bis 1530 Uhr
5. Std. 1135 Uhr bis 1220 Uhr
Unterrichtsbeginn und Unterrichtsschluss sind pünktlich einzuhalten.
Jede Schülerin und jeder Schüler findet sich in bzw. vor dem jeweils für den Unterricht vorgesehenen Klassen-/Fachraum pünktlich ein. Vor der ersten Stunde gehen die Schülerinnen und Schüler um 7:45 Uhr in die Klassen-/Fachräume. Ist eine Lehrkraft an der pünktlichen Aufnahme des Unterrichts verhindert, so meldet sie dies im Sekretariat. Hat eine Lehrkraft 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde den Unterricht nicht aufgenommen, so benachrichtigt die Klassensprecherin oder der Klassensprecher bzw. Kurssprecherin / Kurssprecher umgehend das Sekretariat.
Die kleinen Pausen dienen lediglich dem Lehrkräfte- und Raumwechsel; Schülerinnen und Schüler, die vom Raumwechsel nicht betroffen sind, bleiben in der Regel in diesen Pausen in den Räumen. Der Aufenthalt in den Fluren während der Unterrichtsstunden und der Pausen ist nicht gestattet.
Die großen Pausen dienen zur Erholung der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte. Alle Schülerinnen und Schüler verlassen nach Beendigung des Unterrichts den Unterrichtsraum und die Trakte zu den Unterrichtsräumen. Die Lehrkraft achtet darauf, dass die Fenster gekippt werden – im Winter nur ein Fenster –, dass alle Schülerinnen und Schüler den Raum verlassen und dass sich der Raum in einem ordentlichen Zustand befindet. Die Lehrkraft verlässt als letzte den Raum und schließt diesen ab.
Das Lehrerzimmer ist in der zweiten großen Pause für die Schülerinnen und Schüler für allgemeine Fragen und die Abgabe von Materialien geschlossen.
Nach Ende des Unterrichts ist zur Vermeidung von Schäden darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen sind.
Um dem Raumpflegepersonal die Arbeit zu erleichtern, sind die Stühle hochzustellen. Jede Schülerin und jeder Schüler lässt ihren oder seinen Platz in einem sauberen Zustand zurück.
3. Die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5 – 10 dürfen während des für sie festgelegten Unterrichts das Schulgelände ohne ausdrückliche Genehmigung nicht verlassen. Dies gilt auch für alle Pausen.
Für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 11 – 13 beschränkt sich die generelle Anwesenheitspflicht in der Schule auf die individuellen Unterrichtszeiten.
Aus Gründen der schulischen Aufsichtspflicht ist ein Verweilen während der Pausenzeiten lediglich in der Pausenhalle, dem Oberstufenaufenthaltsraum oder auf dem Schulhof gestattet. Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 11 – 13 dürfen auch die Sitzmöglichkeiten vor und in den Containerräumen nutzen.
4. Die Pausenhalle und der Oberstufenaufenthaltsraum (ehem. Cafeteria) dienen den Schülerinnen und Schülern als Aufenthaltsort vor und nach dem Unterricht sowie in Freistunden.
Jede Schülerin und jeder Schüler bleibt, wenn sie oder er sich in der unterrichtsfreien Zeit in der Schule aufhält, an die Weisungen der Lehrkräfte gebunden.
5. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad oder dem Kraftrad zur Schule kommen, können ihr Fahrzeug auf dem Schulgelände abstellen, soweit die Abstellmöglichkeiten ausreichen. Fahrräder sind in den Fahrradständern auf dem Schulhof an der Bunsenstraße, vor der Aula an der Gaußstraße oder vor der Sporthalle einzustellen, alle anderen Zweiräder nur auf den vorgesehenen Abstellplätzen auf dem Parkplatz.
Die Fahrradständer direkt neben dem Haupteingang stehen nur Gästen der Schule zur Verfügung.
Jeder hat sein Fahrzeug so zu parken, dass andere Personen nicht behindert oder gefährdet werden und dass der Unterricht nicht durch Motorenlärm gestört wird.
Abschnitt 2 – Rechte und Pflichten
6. Jede Schülerin / jeder Schüler hat nicht nur das Recht, durch diese Schule weitmöglichst gefördert zu werden, sondern auch die Pflicht, den Unterricht – gemäß dem für ihre / seine Klasse bzw. Lerngruppe festgelegten Stundenplan – regelmäßig zu besuchen und an den für die Schülerinnen und Schüler verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.
Schülerinnen und Schüler haben besonders die Verpflichtung, entsprechend ihren Fähigkeiten sowohl als Einzelne als auch im Rahmen der jeweiligen Lerngruppe aktiv mitzuarbeiten.
7. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit und Freiheit von Gefahr.
Das setzt aber voraus, dass sich jede Schülerin und jeder Schüler so verhält, dass sie oder er weder sich selbst noch andere schädigt und gefährdet. Aus diesem Grund sind folgende Regeln zu beachten:
- Es dürfen keine Drogen mitgebracht, weitergegeben oder konsumiert werden.
- Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol sind während der regulären Unterrichtszeit sowie bei Schulveranstaltungen verboten. Ausnahmen kann nur der Schulleiter genehmigen.
- Das Rauchen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Auch das Konsumieren von Nikotinbeuteln ("Snus") und den sogenannten „Vapes“ ist auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht erlaubt. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf § 10 des Jugendschutzgesetzes vom 23.07.2002 in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen.
- Das Mitbringen jeglicher Waffen ist gemäß dem Waffenerlass (vgl. Erlass vom 27.10.2021) untersagt, dieses betrifft u. a. Waffen, Messer, Munition, Schleudern oder ähnlicher Gegenstände sowie Chemikalien, die zum Bau von explosionsartigen Apparaturen verwendet werden können.
- Das Schneeballwerfen, wie auch das Werfen von anderen Gegenständen, die zu Verletzungen führen können, ist untersagt.
8. Jeder hat das Recht auf Unversehrtheit seines Eigentums. Dem entspricht es, dass jeder auch fremdes Eigentum mit derselben Sorgfalt und Achtung behandelt, wie man sein eigenes normalerweise behandelt. Das gilt auch für die Räume dieser Schule, insbesondere für die Einrichtung sowie für die Anlagen des Schulgeländes.
Sollten Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sein, so erfolgt die Wiederherstellung des alten Zustandes auf Kosten des Verursachers bzw. seiner Erziehungsberechtigten. Es liegt im Interesse aller, verursachte oder festgestellte Schäden sofort dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden.
Jede Schülerin und jeder Schüler achtet darauf, dass keine Wertsachen und kein Geld in der Kleidung zurückbleiben, wenn diese nicht von ihm beaufsichtigt werden kann. In den Sportstätten wird dies von den Sportlehrkräften gesondert geregelt. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
9. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, in sauberen Räumen und insgesamt in einer ordentlichen Umgebung unterrichtet zu werden.
Jede(r) Schulangehörige sollte es als seine Pflicht empfinden, dazu seinen Beitrag zu leisten, indem sie oder er im Schulgebäude und auf dem Schulgelände auf Sauberkeit achtet und Abfälle in die dafür bereitgestellten Behälter und Müllsäcke wirft.
Schülerinnen und Schüler dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung durch die jeweilige Lehrkraft während des Unterrichts trinken.
10. Die Lehrkräfte sind im Rahmen ihrer dienstlichen Obliegenheiten zur Aufsichtsführung verpflichtet. Diese Aufsichtspflicht erstreckt sich nicht nur auf den Unterricht und auf die Pausenaufsichten, sondern auch auf alle anderen schulischen Veranstaltungen, bei denen sie anwesend sind, insbesondere dann, wenn ihnen die Aufsichtspflicht ausdrücklich übertragen worden ist oder sie sich zur Aufsichtsführung selbst bereit erklärt haben.
Jede Lehrkraft sollte unabhängig von dieser Pflicht zur Aufsicht der Schülerinnen und Schüler dabei helfen, die oben genannten Rechte und Pflichten wahrzunehmen.
11. Auch volljährige Schülerinnen und Schüler haben, wenn sie am Unterricht oder anderen schulischen Veranstaltungen teilnehmen, die Anweisungen der Lehrkräfte zu befolgen.
12. Durch Schülerinnen und Schüler durchgeführte Pausenverkäufe bzw. Verkäufe zu besonderen Anlässen sind grundsätzlich nur nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung zulässig. Gegebenenfalls ist das Warenangebot und die Preisgestaltung anzupassen.
Abschnitt 3 – Abwesenheiten und Beurlaubungen
13. Kann eine Schülerin oder ein Schüler der Jahrgänge 5 bis 11 aus nicht selbst zu vertretenden Gründen (Krankheit, höhere Gewalt) nicht am Unterricht teilnehmen, ist am ersten Fehltag vor Schulbeginn das Sekretariat telefonisch oder per E-Mail unter Angabe des Grundes über das Fehlen zu informieren.
Bei Fehlzeiten bis zu fünf Schultagen ist am Tage der Rückkehr eine von den Sorgeberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin / dem volljährigen Schüler mit Originalunterschrift versehene Versäumnismitteilung mit Nennung des Versäumnisgrundes an die Klassenleitung bzw. die Jahrgangsleitung in der gymnasialen Oberstufe zu übergeben, alternativ auch per E-Mail als eingescannte pdf-Datei oder als Fotodatei.
Bei längeren Fehlzeiten sind entsprechende Versäumnismitteilungen wöchentlich an die genannten Personen zu übermitteln.
Bei zu häufigen Fehlzeiten kann die Schulleitung die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen.
14. Beurlaubungen bis zu einer Doppelstunde erteilt die Fachlehrkraft, Beurlaubungen bis zu einem Tag (sofern nicht an Ferien angrenzend) die Klassenleitung bzw. die Jahrgangsleitung; alle weiteren Beurlaubungen müssen schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.
Insbesondere bei vorhersehbaren Fehlzeiten (nicht frei wählbare Arzttermine, kirchliche Feiertage, familiäre Ereignisse, Führerscheinprüfungen, etc.) sind die gewünschten Beurlaubungen vom Unterricht mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche zu beantragen. Ein Anspruch auf Befreiung ist nicht in jedem Fall gegeben.
Auf die jeweils geltenden Erlasse zum Verfahren bei kirchlichen Feiertagen wird ausdrücklich hingewiesen.
Eine Befreiung vom Unterricht zu Urlaubszwecken im Anschluss an Ferien ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.
Abschnitt 4 – Nutzungsrichtlinie für digitale Endgeräte
15. Die Regeln gelten bis zum Ende der 6. Stunde und ab Anfang der 8. Stunde bis Unterrichtsende.
Allgemein gilt, dass digitale Endgeräte sowie Kopfhörer nur mit Erlaubnis der Lehrkraft zu Lernzwecken genutzt werden dürfen. Bei der Arbeit mit den Geräten sind die Anweisungen der Lehrkraft zu beachten.
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 10 ist es untersagt, digitale Endgeräte sowie Kopfhörer im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sichtbar mit sich zu führen. Diese dürfen ausgeschaltet oder im Flugmodus in der Schultasche bzw. im Schließfach aufbewahrt werden. Die Nutzung digitaler Endgeräte sowie Kopfhörer ist nur für von der Lehrkraft genehmigte Zwecke oder aus gesundheitlichen Gründen (Bescheinigung durch Klassenleitung) möglich.
Für Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 11 ist die Nutzung digitaler Endgeräte sowie Kopfhörer im Oberstufenraum und in den Containerräumen ausschließlich in ihren Freistunden gestattet. Ansonsten ist es untersagt, digitale Endgeräte sowie Kopfhörer im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sichtbar mit sich zu führen. Diese dürfen ausgeschaltet oder im Flugmodus in der Schultasche bzw. im Schließfach aufbewahrt werden. Die Nutzung digitaler Endgeräte sowie Kopfhörer ist nur für von der Lehrkraft genehmigte Zwecke oder aus gesundheitlichen Gründen (Bescheinigung durch Klassen- oder Jahrgangsleitung) möglich.
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 12 bis 13 ist die Nutzung von digitalen Endgeräten sowie Kopfhörern im Oberstufenraum sowie in ihren Freistunden in den Containerräumen gestattet. Des Weiteren dürfen sie sie bis 750 Uhr im Bereich vor dem Haupteingang nutzen. Ansonsten ist es untersagt, mobile Endgeräte sowie Kopfhörer im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sichtbar mit sich zu führen. Diese dürfen ausschließlich in der Schultasche bzw. im Schließfach aufbewahrt werden und müssen auf lautlos geschaltet sein.
In Prüfungssituationen werden alle mitgeführten digitalen Endgeräte (inklusive Smartwatches) ohne Aufforderung im ausgeschalteten Zustand auf dem Lehrkräftetisch abgelegt. Sollte es zu einer unerlaubten Nutzung digitaler Endgeräte während einer Klassenarbeit oder Klausur kommen, wird dies unverzüglich als Täuschungsversuch gewertet.
Die Regelung zur Nutzung digitaler Endgeräte auf Klassen- und Studienfahrten sowie Ausflügen werden individuell von den begleitenden Lehrkräften getroffen.
Bei einem Verstoß gegen die Regelungen wird das betroffene Gerät unverzüglich (im ausgeschalteten Zustand) eingezogen und im Sekretariat deponiert. Dort kann es am selben Tag nach Unterrichtsende abgeholt werden, im Wiederholungsfall nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten.
Zur Nutzung von Smartwatches im Schulalltag wird auf die Informationen und Regelungen zum Datenschutz auf der Homepage des Gymnasiums Neustadt hingewiesen.
Die folgende Übersicht fasst die geltenden Regelungen inklusive der Regelungen für Lehrkräfte und nichtschulisches Personal zusammen:
Wer | Wo | Wie | Ausnahmen | Prüfungssituation | |
---|---|---|---|---|---|
Jahrgang 5-10 | Schulgebäude Schulgelände | unsichtbar und ausgeschaltet bzw. im Flugmodus in der Schultasche / im Schließfach | mit Erlaubnis der Lehrkraft | ----- | unaufgefordert und ausgeschaltet auf dem Lehrkräftepult (inkl. Smartwatches) |
Jahrgang 11 | Oberstufenraum und Containerräume ausschließlich in Freistunden | ||||
Jahrgang 12-13 | unsichtbar und lautlos in der Schultasche / im Schließfach | vor dem Haupteingang bis 750 Uhr Oberstufenraum Containerräume in den Freistunden | |||
Lehrkräfte | Lehrerzimmer und dienstliche Zwecke | ||||
nichtlehrendes Personal | dienstliche Zwecke | ||||
Folgen bei Missachtung | Abgabe des ausgeschalteten Geräts im Sekretariat Abholung nach Unterrichtsende im Wiederholungsfall im Beisein eines Erziehungsberechtigten | Wertung als Täuschungsversuch | |||
Klassen- / Studeinfahrten / Ausflüge nach Absprache mit den Lehrkräften | |||||
Ausnahmen: gesundheitliche Gründe, die von der Klassen- bzw. Jahrgangsleitung bescheinigt wurden |
.
Abschnitt 5 – Inkrafttreten
16. Diese Schulordnung tritt am 01. Februar 1992 in Kraft.
Zuletzt mit Wirkung zum 01.02.2025 geändert gemäß Gesamtkonferenzbeschluss vom 13.01.2025.
Veranstaltungen
Datum | Titel | Export |
---|---|---|
10.02.2025 - 14.02.2025 Ganztags | Englandfahrt Jahrgang 9 | Termin exportieren |
13.02.2025 07:50 - 10:25 | LionsQuest-Tag (Jg. 5 - 10) | Termin exportieren |
17.02.2025 Ganztags | Abstimmung "Schule ohne Rassismus" Jg. 5 und 6 | Termin exportieren |
17.02.2025 17:00 - 20:00 | 3. Schulvorstandssitzung | Termin exportieren |
18.02.2025 Ganztags | Abstimmung "Schule ohne Rassismus" Jg. 7 und 8 | Termin exportieren |
19.02.2025 Ganztags | Abstimmung "Schule ohne Rassismus" Jg. 9 und 10 | Termin exportieren |
Kontakt
Gern möchten wir den Kontakt zu Ihnen, liebe Eltern, und euch, liebe Schülerinnen und Schüler pflegen und weiter ausbauen. Das gilt natürlich auch für alle Gäste unserer Homepage.
Rufen Sie uns gern unter 05032 / 9814-0 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – egal, welches Anliegen Sie haben.
Unser Sekretariat ist von Montag bis Freitag jeweils von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr besetzt.
Frau Krüger und Frau Mahlmann freuen sich, Ihre Anfragen entgegenzunehmen und Ihnen weiterhelfen zu können.
Adresse
Gymnasium Neustadt am Rübenberge
Gaußstraße 14
31535 Neustadt a. Rbge.
Telefon: 05032 – 9814 0
Telefax: 05032 – 9814 34
E-Mail: sekr@gymnasium-neustadt.de
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