Der Schulvorstand am Gymnasium Neustadt a. Rbge.
Wie an jeder Niedersächsischen Schule so ist auch am Gymnasium Neustadt a. Rbge. der Schulvorstand das höchste Entscheidungsgremium. Aufgrund der Anzahl der Lehrkräfte besteht der Schulvorstand gemäß § 38b des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) aus 16 Mitgliedern. Jeweils 4 Eltern- sowie Schülervertreter werden unterstützt von 8 Vertretern des Kollegiums, von denen der Schulleiter gesetzt ist. Alle anderen Mitglieder werden durch den Schulelternrat, den Schülerrrat bzw. die Gesamtkonferenz gewählt. Darüber hinaus hat der Schulvorstand von der Möglichkeit des § 38b Abs. 8 Gebrauch gemacht und den stellvertretenden Schulleiter des Gymnasiums, Herrn StD Herholz, als beratendes Mitglied in den Schulvorstand berufen.
Gemäß § 38a Abs. 3 NSchG entscheidet der Schulvorstand über
- die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
- den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
- [ ... ]
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer Ganztagsschule (§ 23 Abs. 1 Satz 1) oder eines Ganztagsschulzugs (§ 23 Abs. 5 Satz 1),
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen (§ 25 Abs. 1),
- [ ... ]
- die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),
- die Abgabe der Stellungnahmen zur Herstellung des Benehmens bei der Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 2 Satz 1 und § 48 Abs. 2 Satz 1) und bei der Besetzung der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 3),
- [ ... ]
- die Ausgestaltung der Stundentafel,
- Schulpartnerschaften,
- die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22),
- Vorschläge der berufsbildenden Schulen an den Schulträger für Anträge auf Genehmigung schulorganisatorischer Entscheidungen sowie
- Grundsätze für
a) [ ... ] b) die Durchführung von Projektwochen, c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.
In Absatz 4 heißt es weiterhin:
Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.
Der Schulvorstand - Legislatur - 2021/2022 - 2022/2023
Der Schulvorstand setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
Veranstaltungen
Datum | Titel | Export |
---|---|---|
20.12.2024 10:30 | Weihnachtsfeier | Termin exportieren |
08.01.2025 | Schulvorstandssitzung | Termin exportieren |
13.01.2025 17:00 | Gesamtkonferenz | Termin exportieren |
15.01.2025 18:30 | Informationsveranstaltung Einführungsphase | Termin exportieren |
31.01.2025 09:40 | Halbjahreszeugnisse | Termin exportieren |
05.02.2025 | Anmeldung für die Einführungsphase | Termin exportieren |
ABI Zukunft Messe
Kontakt
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