Betriebspraktikum
Allgemeines
„Die Entscheidung über die Eignung des Praktikumsplatzes obliegt der Schule. Sie stellt damit sicher, dass die im schuleigenen Konzept zur Beruflichen Orientierung formulierten Ziele erreicht und Kompetenzen erworben werden können.“ (Niedersächsisches Kultusministerium)
Im 11. Jahrgang führt das Gymnasium Neustadt das Betriebspraktikum durch. Nach dem Erlass des MK zu Betriebspraktika vom 01.12.2011 sollen die Praktikantinnen und Praktikanten nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingesetzt werden, d. h. Schülerinnen und Schüler einer 11. Klasse sollen in der Regel bis zu 7 Stunden täglich an 5 Arbeitstagen in der Woche mit für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden, um Einblicke in ausgewählte Bereiche der Arbeits- und Wirtschaftswelt zu gewinnen.
Dem Erlass zufolge soll das Praktikum auf betriebliche Arbeitssituationen vorbereiten. Die Schülerinnen und Schüler unserer Schule sollen dabei Berufe in ihren individuellen Anforderungen sowie in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung kennen lernen. Sie sollen sowohl Einblick in die Situation von Menschen am Arbeitsplatz nehmen als auch den Betrieb als Organisationsgefüge erfassen lernen.
Die Teilnahme am Betriebspraktikum ist für alle Schülerinnen und Schüler Pflicht. Die Praktikumsleiterin / der Praktikumsleiter (in der Regel die Politiklehrerin / der Politiklehrer) betreut sie während des Praktikums. Sie / Er steht Ihnen für Rückfragen nach Absprache zur Verfügung. Das Praktikum ist von den Schülerinnen und Schülern ohne Bezahlung abzuleisten. Die Praktikumsstellen bedürfen der Zustimmung der Schule.
Für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Umgang mit offenen Lebensmitteln) sind besondere Untersuchungen erforderlich, die über die Schule durch das Gesundheitsamt veranlasst werden. Sollte im Einzelfall eine Röntgenuntersuchung nötig werden, bedarf es hierzu der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Falls diese nicht einverstanden sind, müsste die Schülerin / der Schüler ggf. einen anderen Praktikumsplatz suchen.
Die Praktikanten unterliegen während des Betriebspraktikums der Betriebsordnung. Sie haben sich mit einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des Betriebes vertraut zu machen, Schule und Betrieb bei Krankheit zu benachrichtigen und den Weisungen des betrieblichen Praktikumsbetreuers / der -betreuerin Folge zu leisten.
Für die Dauer des Betriebspraktikums unterliegen die Schülerinnen und Schüler - wie beim Schulbesuch - der gesetzlichen Unfallversicherung. Außerdem wird ihnen durch den Kommunalen Schadensausgleich Hannover im Rahmen seiner Bestimmungen Deckungsschutz für Haftpflicht- und Sachschäden gewährt.
Auswahl des Praktikumsplatzes
„Praktikumsbetriebe werden so gewählt, dass sie für die Schülerinnen und Schüler vom Wohnsitz oder von der Schule aus zumutbar erreichbar sind und eine schulische Betreuung sichergestellt werden kann. Über den Besuch weiter entfernt liegender Praktikumsbetriebe entscheidet die Schule.“ (Niedersächsisches Kultusministerium)
Während des Betriebspraktikums werden die im Unterricht behandelten Informationen für Funktion und Organisation von Arbeit und betrieblichen Abläufen in der Praxis erlebt. Um dies zu gewährleisten, ist es notwendig, einen Betrieb auszuwählen, der die dafür notwendigen Voraussetzungen bietet. Die Erstbegegnung mit erwachsenen Menschen sowie deren Erwerbsbiographien in einem praktischen Arbeitsumfeld stellt zudem eine wichtige soziale Erfahrung dar.
Zuletzt ist die Aufgabe der Schule, eine Betreuung vor Ort zu gewährleisten.
Aus diesem Grund hat das Gymnasium Neustadt folgende Anforderungen an mögliche Praktikumsbetriebe formuliert:
- mindestens 5 Festangestellte
- vom Gymnasium aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln in zumutbarer Zeit erreichbar
- keine Verwandten oder Freunde der Familie im direkten Arbeitsumfeld
Praktikumsbericht
„Die Schülerinnen und Schüler verfassen einen Bericht, in dem die Erfahrungen des Praktikums dargestellt und kriterienorientiert reflektiert werden. Es besteht die Möglichkeit, den Bericht durch eine Präsentation zu ergänzen.“ (Niedersächsisches Kultusministerium)
Über das Praktikum wird ein Bericht angefertigt, der in die Note in Politik-Wirtschaft des jeweiligen Halbjahres eingeht. Die Struktur des Berichtes hat sich im Vergleich zu früher geändert. An die Stelle eines reinen Erlebnisberichtes tritt dabei eine problemorientierte Klausurersatzleistung, die sich aus dem Unterricht und den thematischen Vorgaben des Kerncurriculums ergibt. Diese ist dafür im Vergleich zu früher jedoch nur noch ca. drei Seiten im Umfang.
Ein mögliches Beispiel sieht so aus:
1. Beschreiben Sie die Beschäftigungsstruktur ihres Praktikumsbetriebes. (30%)
2. Vergleichen Sie die Beschäftigungsstruktur ihres Praktikumsbetriebes mit der Beschäftigungsstruktur in Deutschland. (40%)
3. Erörtern Sie die Eignung einer politischen Maßnahme ihrer Wahl, um die Beschäftigungsstruktur ihres Praktikumsbetriebs zukunftsfähig zu gestalten. (30%)
Die Themen werden im Vorfeld individuell mit der Lehrkraft Politik-Wirtschaft abgestimmt.
Weiterführende Informationen
Veranstaltungen
Datum | Titel | Export |
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20.12.2024 10:30 | Weihnachtsfeier | Termin exportieren |
08.01.2025 | Schulvorstandssitzung | Termin exportieren |
13.01.2025 17:00 | Gesamtkonferenz | Termin exportieren |
15.01.2025 18:30 | Informationsveranstaltung Einführungsphase | Termin exportieren |
31.01.2025 09:40 | Halbjahreszeugnisse | Termin exportieren |
05.02.2025 | Anmeldung für die Einführungsphase | Termin exportieren |
ABI Zukunft Messe
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