Anmeldung - Aufnahme in den Jahrgang 5

Die Aufnahme in den Jahrgang 5 erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 4 einer Grundschule. Voraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung eines Schülers / einer Schülerin sind positives Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Fähigkeit und Bereitschaft, zwei Fremdsprachen mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit zu erlernen (Beginn der zweiten Pflichtfremdsprache in Jahrgang 6).

Zur Anmeldung sind das Halbjahreszeugnis der 4. Klasse, das ausgefüllte Anmeldeformular sowie beide Zeugnisse der 3. Klasse (in Kopie) mitzubringen. Außerdem wird eine Kopie der Geburtsurkunde benötigt. Sollten Unterlagen zum Sorgerecht vorhanden sein, wird ebenfalls um Vorlage gebeten.

Die Entscheidungsfreiheit der Eltern über die für ihre Kinder gewünschte Schulform gem. § 6 Abs. 5 Satz 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes bleibt unberührt.

Die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung können Sie sich herunterladen:  

Weitere Besonderheiten des Gymnasiums entnehmen Sie bitte den
Informationen zur Entdeckerklasse sowie den
Informationen zur Klasse der Künste.

Die Anmeldefrist für das Schuljahr 2024/25 endet am:

  • Samstag, 25. Mai 2024 um 12:00 Uhr.

Unser Sekretariat ist für eine persönliche Anmeldung am 24. Mai 2024 (Freitag) von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und am 25. Mai (Samstag) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr für Sie und Ihre Kinder geöffnet.
Sie können uns Ihre Anmeldung jedoch auch schon vor diesen Tagen zukommen lassen.

Gern stehen wir ebenso für Beratungsgespräche zur Verfügung. Vereinbaren Sie bei Bedarf bitte vorab einen Termin über unser Sekretariat.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten ist auch nach dem 25. Mai eine Aufnahme in den Jahrgang 5 möglich.

Dies gilt auch für die Aufnahmen in andere Jahrgänge.

   

Anmeldung - Aufnahme in den Jahrgang 11

Die Aufnahme in den Jahrgang 11 ist mit einer an einer anderen Schulform erworbenen Berechtigung (Erweiterter Sekundarabschluss I) zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe möglich.

Die Anmeldungen für das Schuljahr 2024/25 sind möglich von

  • Montag, 05. Februar 2024 bis
  • Dienstag, 20. Februar 2024 während der Öffnungszeiten des Sekretariats.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten ist auch nach dem 20. Februar eine Aufnahme in den Jahrgang 11 möglich.
    

Den Anmeldebogen für Jahrgang 11 finden Sie hier.

Anmeldung - Aufnahme in einen anderen Jahrgang

Die Aufnahme in jeden anderen Jahrgang ist bei entsprechender Qualifikation sowie nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Plätze möglich. Bei Bedarf wird darum gebeten, über das Sekretariat des Gymnasiums Neustadt a. Rbge. ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung oder der zuständigen Koordinatorin / dem zuständigen Koordinator zu vereinbaren.

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ABI Zukunft Messe

Kontakt

Gern möchten wir den Kontakt zu Ihnen, liebe Eltern, und euch, liebe Schülerinnen und Schüler pflegen und weiter ausbauen. Das gilt natürlich auch für alle Gäste unserer Homepage.

Rufen Sie uns gern unter 05032 / 9814-0 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – egal, welches Anliegen Sie haben.

Unser Sekretariat ist von Montag bis Freitag jeweils von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr besetzt.
Frau Reinhart und Frau Mahlmann freuen sich, Ihre Anfragen entgegenzunehmen und Ihnen weiterhelfen zu können.

Adresse

Gymnasium Neustadt am Rübenberge

Gaußstraße 14
31535 Neustadt a. Rbge.
Telefon:     05032 – 9814 0
Telefax:     05032 – 9814 34
E-Mail:       sekr@gymnasium-neustadt.de
Website:    www.gymnasium-neustadt.de